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Unterauftragsverarbeiter

Liste der Dienstleister, die Aster Idea Kft. zur Erbringung von Recomora einsetzt, mit Zweck, Sitz und Grundlage der Verarbeitung.

Diese Liste benennt die Unterauftragsverarbeiter, die Aster Idea Kft. nach Artikel 28 Absatz 2 DSGVO zur Erbringung des Dienstes einsetzt. Sie ist Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags und wird aktualisiert, bevor ein neuer Dienstleister eingesetzt wird.

1. Aktuelle Liste

DienstleisterZweckSitz und VerarbeitungsortGrundlage der Übermittlung
[UNRESOLVED: Firmierung des Hosting-Anbieters]Betrieb von Anwendung, Datenbank und Dateispeicher[UNRESOLVED: Sitz und Rechenzentrumsregion][UNRESOLVED: EWR oder Grundlage nach Kapitel V DSGVO]
[UNRESOLVED: Firmierung des Identitätsdienstes]Anmeldung, Passkeys und Sitzungsverwaltung[UNRESOLVED: Sitz und Verarbeitungsort][UNRESOLVED: EWR oder Grundlage nach Kapitel V DSGVO]
[UNRESOLVED: Firmierung des E-Mail-Versanddienstes]Zustellung von Angeboten, Rechnungen und Benachrichtigungen[UNRESOLVED: Sitz und Verarbeitungsort][UNRESOLVED: EWR oder Grundlage nach Kapitel V DSGVO]
[UNRESOLVED: Firmierung des Zahlungsdienstleisters]Abwicklung von Zahlungen und Abonnements[UNRESOLVED: Sitz und Verarbeitungsort][UNRESOLVED: EWR oder Grundlage nach Kapitel V DSGVO]
[UNRESOLVED: Firmierung des Analysedienstes]Reichweitenmessung der Website ohne Cookies[UNRESOLVED: Sitz und Verarbeitungsort][UNRESOLVED: EWR oder Grundlage nach Kapitel V DSGVO]

[UNRESOLVED: weitere eingesetzte Dienstleister, etwa für Fehlerdiagnose, Support oder SMS-Versand]

2. Was in dieser Liste steht

Aufgeführt wird jeder Dienstleister, der im Auftrag der Aster Idea Kft. Zugang zu personenbezogenen Daten aus der Anwendung hat oder haben kann. Nicht aufgeführt werden Dienstleister ohne Zugang zu solchen Daten, etwa Anbieter von Entwicklungswerkzeugen ohne Produktionszugriff.

3. Anforderungen an Unterauftragsverarbeiter

Vor dem Einsatz wird jeder Dienstleister vertraglich auf Pflichten verpflichtet, die den im Auftragsverarbeitungsvertrag vereinbarten entsprechen, insbesondere auf Weisungsbindung, Vertraulichkeit, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen sowie auf Unterstützung bei Anträgen betroffener Personen.

4. Änderungen und Widerspruch

Über die beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters wird vorab informiert. Kundinnen und Kunden können aus wichtigem, datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; das Verfahren richtet sich nach Abschnitt 10 des Auftragsverarbeitungsvertrags.

Benachrichtigungsweg: [UNRESOLVED: Kanal der Vorabinformation, etwa E-Mail an die Kontaktperson des Kunden oder Hinweis in der Anwendung]

Ankündigungsfrist: [UNRESOLVED: Frist zwischen Ankündigung und Einsatz]

5. Stand

Die oben angegebene Aktualisierung bezeichnet den Stand dieser Liste.