Eine Mitarbeiterin beantragt Urlaub auf dem Handy; das Büro findet den Antrag in einer Liste, die nicht nach Datum begrenzt ist, und entscheidet. Erst die Genehmigung macht die Abwesenheit für die Disposition sichtbar. Krankheit läuft daran vorbei.
Was Sie damit tun können
- Beantragen und zurückziehen: Urlaubsart aus den Listen des Betriebs, Beginn, Ende, optional ein Grund. Solange der Antrag offen ist, lässt er sich ändern oder zurückziehen.
- Krankheit direkt erfassen — sofort gültig, ohne Genehmigung, auch rückwirkend. Die eigene meldet jede Person selbst; für andere dürfen Büro und Inhaber sie eintragen, weil jemand, der sich krankmeldet, nicht die App öffnet.
- Die Genehmigungsliste führen: jeder Antrag, der auf eine Entscheidung wartet, unabhängig davon, wann der Urlaub liegt. Das ist bewusst nicht auf einen Zeitraum begrenzt, weil Urlaub im Voraus gebucht wird und ein datumsbegrenzter Blick genau die Anträge verschluckt, um die es geht.
- Genehmigen, ablehnen oder in Prüfung setzen. Jede Entscheidung hält Person und Zeitpunkt fest und landet im Protokoll; die betroffene Person bekommt eine Benachrichtigung in ihrer Sprache.
- Den Teamkalender lesen über einen wählbaren Zeitraum: wer wann fehlt, genehmigt, offen oder erfasst. Ein genehmigter Urlaub, der noch in der Zukunft liegt, lässt sich von hier zurücknehmen.
- Den Arbeitskalender des Betriebs führen: Arbeitszeiten je Wochentag mit einem umkehrbaren Offen-oder-geschlossen-Schalter, die bundesweiten Feiertage für jedes Jahr errechnet, und eigene Ausnahmen für Betriebsruhe oder einen Brückentag.
Warum die Genehmigung zählt
Sie ist der Schritt, der die Abwesenheit für die Tafel sichtbar macht: Ab da liegt der Urlaub als Band in der Spalte des Monteurs und löst beim Planen darüber eine Warnung aus. Ohne diesen Schritt plant die Disposition weiter, als sei niemand weg.
