Gutschrift
Die kaufmännische Gutschrift als Korrektur einer ausgestellten Rechnung – und warum sie der einzige saubere Weg ist, eine Rechnung zu ändern.
Gilt in: DE, AT
Eine Gutschrift im kaufmännischen Sinn ist eine Korrekturrechnung: Sie hebt eine ausgestellte Rechnung ganz oder teilweise auf und trägt selbst eine eigene, fortlaufende Nummer. Das Wort ist doppeldeutig – das Umsatzsteuergesetz nennt „Gutschrift“ auch eine Rechnung, die der Leistungsempfänger ausstellt. Gemeint ist hier die Korrektur.
Warum nicht einfach ändern?
Eine ausgestellte Rechnung ist ein Dokument mit Rechtswirkung. Wird sie nachträglich bearbeitet, existieren zwei Fassungen mit derselben Nummer, und niemand kann später sagen, welche der Kunde erhalten hat. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung verlangen deshalb Unveränderbarkeit; eine falsche Rechnung wird durch Gutschrift storniert und neu ausgestellt.
In Recomora
Ausgestellte Rechnungen sind in Recomora unveränderlich. Eine Korrektur erzeugt eine Gutschrift mit Bezug auf die ursprüngliche Rechnung und eigener Nummer aus der lückenlosen Folge; beide Dokumente stehen am Vorgang nebeneinander. Was der Prüfer sieht, ist genau das, was passiert ist.
Quellen
- § 14c UStG geprüft am 16.09.2026