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E-Rechnungspflicht

Die stufenweise Pflicht zur elektronischen Rechnung zwischen deutschen Unternehmen – Empfang seit 2025, Versand für alle ab 2028.

Gilt in: DE

Die E-Rechnungspflicht gilt für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Eine „elektronische Rechnung“ ist dabei nicht jedes PDF, sondern ein strukturiertes Format nach der Norm EN 16931 – in Deutschland vor allem XRechnung und ZUGFeRD.

Der Zeitplan

  • Seit 1. Januar 2025: Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Ein E-Mail-Postfach genügt für den Empfang.
  • Bis Ende 2026: Rechnungen dürfen weiterhin auf Papier oder in anderen Formaten ausgestellt werden, wenn der Empfänger zustimmt.
  • Bis Ende 2027: Diese Übergangsfrist verlängert sich für Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 800.000 Euro betrug.
  • Ab 1. Januar 2028: Der Versand strukturierter E-Rechnungen ist für alle Unternehmen Pflicht.

Was nicht betroffen ist

Rechnungen an Privatkunden und Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro bleiben ausgenommen. Für den Handwerksbetrieb heißt das: Die Rechnung an die Familie mit der neuen Heizung bleibt ein PDF; die Rechnung an die Hausverwaltung wird ab 2028 eine E-Rechnung. Recomora erzeugt heute das PDF; die strukturierte E-Rechnung aus derselben Rechnung kommt demnächst.

Quellen

  1. BMF – FAQ zur E-Rechnung geprüft am 16.09.2026
  2. § 14 UStG geprüft am 16.09.2026

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