E-Rechnungspflicht
Die stufenweise Pflicht zur elektronischen Rechnung zwischen deutschen Unternehmen – Empfang seit 2025, Versand für alle ab 2028.
Gilt in: DE
Die E-Rechnungspflicht gilt für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Eine „elektronische Rechnung“ ist dabei nicht jedes PDF, sondern ein strukturiertes Format nach der Norm EN 16931 – in Deutschland vor allem XRechnung und ZUGFeRD.
Der Zeitplan
- Seit 1. Januar 2025: Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Ein E-Mail-Postfach genügt für den Empfang.
- Bis Ende 2026: Rechnungen dürfen weiterhin auf Papier oder in anderen Formaten ausgestellt werden, wenn der Empfänger zustimmt.
- Bis Ende 2027: Diese Übergangsfrist verlängert sich für Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 800.000 Euro betrug.
- Ab 1. Januar 2028: Der Versand strukturierter E-Rechnungen ist für alle Unternehmen Pflicht.
Was nicht betroffen ist
Rechnungen an Privatkunden und Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro bleiben ausgenommen. Für den Handwerksbetrieb heißt das: Die Rechnung an die Familie mit der neuen Heizung bleibt ein PDF; die Rechnung an die Hausverwaltung wird ab 2028 eine E-Rechnung. Recomora erzeugt heute das PDF; die strukturierte E-Rechnung aus derselben Rechnung kommt demnächst.
Quellen
- BMF – FAQ zur E-Rechnung geprüft am 16.09.2026
- § 14 UStG geprüft am 16.09.2026