Lückenlose Rechnungsnummer
Die fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer nach § 14 UStG – und warum eine lückenlose Folge Prüfungen erheblich vereinfacht.
Gilt in: DE, AT
Das Umsatzsteuergesetz verlangt auf jeder Rechnung eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird. Zwei Dinge folgen daraus: Keine Nummer darf zweimal vorkommen, und die Folge muss nachvollziehbar sein.
Lückenlos oder nur fortlaufend?
Streng genommen fordert das Gesetz Einmaligkeit und Fortlaufen, nicht Lückenlosigkeit; Lücken sind erklärbar, wenn das Nummernsystem nachvollziehbar ist. In der Praxis ist jede Lücke aber eine Frage des Prüfers: Wo ist Rechnung 2026-0417? Eine lückenlose Folge erspart diese Fragen – und den Aufwand, sie Jahre später zu beantworten.
Mehrere Reihen sind erlaubt
Zulässig sind mehrere Nummernkreise, etwa pro Standort, Land oder Dokumentart. Recomora führt genau das: eine eigene, lückenlose Folge pro Land, Dokumentart und Serie, vergeben erst beim Ausstellen – ein Entwurf verbraucht keine Nummer. Ein Präfix aus den Einstellungen ist reine Darstellung; die Zählung dahinter bleibt unberührt und kann deshalb keine Lücke reißen.
Quellen
- § 14 UStG (Absatz 4 Nr. 4) geprüft am 16.09.2026