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GoBD

Die Grundsätze für digitale Buchführung und Aufbewahrung – was Ihre Rechnungssoftware nachweisbar können muss.

Gilt in: DE

Die GoBD sind ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2019, das beschreibt, wie steuerrelevante Daten digital geführt und aufbewahrt werden müssen. Es ist kein Gesetz, aber der Maßstab, an dem die Finanzverwaltung Ihre Buchführung bei einer Prüfung misst.

Die Kernforderungen

  • Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit: Ein sachverständiger Dritter muss den Weg von der Rechnung zur Buchung verstehen können.
  • Vollständigkeit und Richtigkeit: Jede Rechnung ist erfasst, keine fehlt, keine ist falsch.
  • Zeitgerechte Erfassung: Vorgänge werden zeitnah verbucht.
  • Unveränderbarkeit: Eine einmal ausgestellte Rechnung darf nicht nachträglich verändert werden, ohne dass die Änderung erkennbar bleibt.
  • Aufbewahrung: Rechnungen sind zehn Jahre aufzubewahren, in der Form, in der sie entstanden sind.

Was Software dazu beitragen muss

Der wichtigste Punkt ist die Unveränderbarkeit. Recomora setzt sie strukturell um: Eine ausgestellte Rechnung wird nie bearbeitet oder gelöscht; Korrekturen laufen ausschließlich über Gutschriften, die Nummernfolge ist lückenlos, und jede Änderung landet im Prüfprotokoll.

Quellen

  1. BMF-Schreiben GoBD (28.11.2019) geprüft am 16.09.2026

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